Für die Einreise nach Spanien müssen Hunde natürlich alle gechipt sein, die Papiere und Impfungen müssen stimmen und der Hund sollte unabhängig davon auch gesund sein. Abgesehen von diesen Grundvoraussetzungen müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass der Hund auch eine längere Fahrt/Flug zu überstehen hat.
Man sollte bei Ihrer langfristigen Planung mit im Auge haben, dass Sie ganz sicher in den kommenden Jahren ihre Familie in Deutschland besuchen wollen. Was wird in dieser Zeit aus dem Hund? Wenn er mitkommen soll, müssen Sie eine Box im Zoohandel kaufen, damit er im Flugzeug mitfliegen kannoder Sie geben ihren Hund in eine Tierpension.
Selbstverständlich gibt es diese auch in Teneriffa. Oft werden sie von Deutschen betrieben. Allerdings kostet das auch etwas Geld. Teneriffa ist keineswegs billiger als Deutschland, weder bei Tierpensionen, noch beim Tierarzt.
Auch Kampfhunde sind in Spanien ein Thema. Hier unterliegt man mit einem Kampfhund ebenso einer gesonderten Gesetzgebung wie in Deutschland. Man muss Zeugnisse vorweisen, Tests bestehen und der Hund darf natürlich nicht aggressiv sein.
Generell sollte man sich bewusst sein, dass Spanien nicht so hundefreundlich ist wie Deutschland beispielsweise. Das Hunde an Stränden auch generell verboten sind, hat sich sicher inzwischen rumgesprochen. Ob und wie diese Vorschriften durchgesetzt werden ist wieder etwas anderes, aber das Recht ist so gut wie nie auf der Seite der Hundehalter bzw. der Hunde.
Aber auch Grünanlagen und Parks sind weitestgehend tabu für die felligen Vierbeiner. Hunde sind weder in Gaststätten willkommen, noch in Hotels oder Pensionen gern gesehen.
Die genauen Einreisebestimmungen sehen seit Juli 2005 wie folgt aus:
Hunde müssen vor der Einreise nach Spanien gegen Tollwut geimpft werden. Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und muss mindestens einen Monat vor der Einreise geschehen sein.
Hunde, Katzen und Frettchen reisen innerhalb der EU mit einem EU-Heimtierausweis. Der Pass wird von Tierärzten ausgestellt. Bisherige Impfzeugnisse können (wenn noch gültig) 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung weiterverwendet werden. Dazu müssen sie allerdings den neuen EU Anforderungen entsprechen.
Ein Chip ist ebenfalls vorgeschrieben. Grossbritannien, Irland und Schweden fallen nicht unter diese Regelung. Die neuen EU Länder dagegen schon. Hintergrund ist die Vereinheitlichung der Bestimmungen der einzelnen Länder, womit es nicht nur für den Reisenden, sondern auch für den Tierarzt und Kontrollorgane einfacher wird.
Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e. V.:
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