Verkehrsregeln in Spanien

 

 

Höchstgeschwindigkeiten:

- Ortschaften: 50 km/h
- Landstraße: 90 km/h
- Schnellstraße: 100 km/h
- Autobahn: 120 km/h

Promillegrenze: 0,5 Promille, Fahranfänger: 0,3 Promille

Gurtpflicht: ja

Mitführpflicht: 2 Warndreiecke, Verbandskasten, Warnweste sind mitzuführen.

Warnwestenpflicht: Ja

Kindersitz: Bis 12 Jahre oder 150 cm ist ein Kindersitz Pflicht.

Mobiltelefon: Es darf nur über die Freisprechanlage telefoniert werden. !Achtung! Hohe Strafen.

Vorfahrtsregeln: Rechts vor links

Spezielles: Beim Verlassen des Autos außerhalb Ortschaften muss eine Warnweste getragen werden.

Allgemeinen Verkehrsregeln

 

Grüne Versicherungskarte: Pflicht

Rechtsverkehr: ja

Kreisverkehr: Falls nicht anders ausgewiesen, hat der Kreisverkehr Vorfahrt.

Lichtpflicht: Für Motorradfahrer ganzjährig

Gurtpflicht: Ja

Radarwarngeräte: Verboten

Autobahn: Abschleppen auf Autobahn verboten! Sie müssen den Abschleppdienst ( GRUA ) rufen.

Tankstellen: An einer Tankstelle alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte wie Mobiltelefone, Radio und Fahrzeugbeleuchtung abschalten.

Parkverbot


Gelbe Linien oder Zick-Zack-Linien auf der Straße bedeuten Parkverbot

Blau-markierte Straßenränder = Parken gebührenpflichtig

Bei Missachtung wird meist sofort abgeschleppt.

Wenn Sie in Spanien einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begehen und ein Bußgeld oder eine Geldstrafe fällig wird, zahlen Sie am besten gleich. Wenn Sie sich nach Deutschland aus dem Staub machen, nutzt das gar nichts - dort werden die Schulden jetzt auch eingetrieben. Die Mehrkosten sind erheblich.

Notruf: Mobil: 112, Festnetz: 061

Schwere Verstöße im Straßenverkehr

 

Bußgeld zwischen Euro 90,-€ und 300,-€ bis zum Entzug der Fahrerlaubnis bis zu drei Monaten.

Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Auto, die zu Bränden führen können

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bis 50 Prozent der Höchstgeschwindigkeit

Die Verpflichtung des Fahrzeughalters, den Fahrer zu nennen, der den Verstoß verursacht hat ansonsten ist dies ein schwerer Verstoß und wird mit 300.-€ bestraft.

Bauarbeiten ohne behördliche Genehmigung auf der Straße

Verdrehen, unkenntlich machen oder Entfernen von Verkehrsschildern

Missachtung von Vorfahrtsregeln

Verkehrsgefährdente Überholvorgänge

Verbotene Richtungswechsel

Parken an gefährlichen Stellen

 

Leichte Verstöße im Straßenverkehr

 

Bußgeld bis zu 90.-€

 

Kinder unter zwölf, die vorne im Auto sitzen


Kinder unter zwölf, die auf einem Motorrad als Beifahrer unterwegs sind


Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes


Telefonieren mit dem Handy, das gilt auch auf dem Seitenstreifen


Parkverstöße


Das Fehlen einer reflektierenden Weste

 

Bußgeldkatalog

 

Der spanische Bußgeldkatalog unterliegt einem dauernden Wandel. Von Zeit zu Zeit wird die Höhe der Strafe nach oben geschraubt. Schon jetzt werden Verkehrsvergehen drastisch bestraft.

Alkohol am Steuer kostet ab 300,- Euro. Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, werden schon ab 0, 3 Promille zur Kasse gebeten werden. Darüber hinaus gelten 0,5 Promille. Ab 1,2 Promille und Geschwindigkeitsübertretungen ab 200 km/h auf Autobahnen und 120 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verbringen Sie zwischen 3 und sechs Monaten im Gefängnis. Ersatzweise können Geldstrafen bis zu 144.000,- Euro fällig werden. Zusätzlich kann ein Fahrverbot von einem Jahr bis zu vier Jahren ausgesprochen werden.

Das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h kostet 90,- Euro. Das Übertreten um 80km/h gilt als Straftat. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist man bei Überschreitung um 20km/h mit 90,- Euro dabei und über 60 km/h gilt es als Straftat.

Weitere Verkehrsverstöße:

Rotlichtverstoß – ab 90,- Euro aufwärts.

Überholverstoß – ab 90,- Euro aufwärts.

Verstoß gegen das Parken – bis zu 90,- Euro.

Telefonieren mit dem Handy am Steuer – ab 90,- Euro aufwärts.

Das Fehlen der in Spanien vorgeschriebenen gelben Warnweste im Auto – bis zu 90,- Euro.

Wenn es denn doch passiert, dass Sie einen Strafzettel bekommen, dann bezahlen Sie am Besten direkt. Denn dann kostet es nur ca. die Hälfte. Wenn Sie glauben, sich einfach nach Deutschland aus dem Staube zu machen und den Strafzettel nicht bezahlen, sind Sie auf dem Holzweg.

 

Mittlerweile arbeiten Deutschland und Spanien auf dem Gebiet der Eintreibung von Geldstrafen so gut miteinander, dass innerhalb von wenigen Wochen bei Ihnen der Eintreiber vom Zollamt auf der Matte steht und ein vielfaches der ursprünglichen Geldbuße haben will.