Unfall
Bei Badeunfällen an großen Stränden wenden Sie sich an die Rettungsschwimmer bzw. die "protección civil" direkt am Strand, diese sprechen oft auch deutsch oder englisch. Bei Verkehrsunfällen
rufen Sie über die zentrale Notrufnummer 112 die Polizei bzw. auch den Rettungsdienst ("ambulancia") oder die Feuerwehr ("bomberos"). Leichte Verkehrsunfälle/Blechschäden innerhalb von Orten
werden durch die "policia local" aufgenommen, für schwere Unfälle und außerhalb von Ortschaften ist die "guardia civil" zuständig. Spanische Sprachkenntnisse sind unverzichtbar. Falls Sie einen
Mietwagen fahren, rufen Sie am besten sofort Ihren Autovermieter an. Seine Notfall-Nummer werden Sie meist auf dem Autoschlüssel finden, er wird alles Nötige veranlassen.
Erkrankung
Bei bekannten Allergien und dauerhafter Medikamenten-Einnahme sollten Sie die Informationen hierüber auch in spanischer Sprache ständig mitführen.
Diebstahl
Zuständig für die Meldung von Diebstählen ist die Guardia Civil, bei der auch das Meldeprotokoll für Ihre Versicherung erstellt wird. Nur in wenigen Stationen wird deutsch oder englisch
gesprochen. Die Wache der Guardia Civil findet sich meist im Hauptort des jeweiligen Bezirkes, jeder Taxifahrer kann Sie darüber informieren.
Das Diebstahl-Risiko (Autoaufbrüche, Taschendiebstahl) ist auf Teneriffa wie auch weltweit vor allem dort hoch, wo viele Touristen zusammenkommen (Parkplätze von Stränden und
Touristenattraktionen, Ladenstrassen). Lassen Sie nichts Wertvolles sichtbar im Wagen, führen Sie ggf. nur die Kopien wichtiger Originaldokumente mit.
Verhaftung
Verständigen Sie den deutschen Honorarkonsul unter Telefonnummer 922 248 820 (Mo-Do 10.00-13.00 Uhr) oder wenden Sie sich an einen auf Teneriffa ansässigen deutschsprachigen Rechtsanwalt. Bei
Vernehmungen haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher bzw. er wird meist ohne Ihr Zutun hinzugezogen. Ausnüchterungen, Beruhigungen und Festsetzungen nach kleineren Delikten erfolgen immer in der
örtlich zuständigen Polizeiwache, nur bei schweren Delikten und Verbrechen erfolgt eine Überstellung in das Zentralgefängnis in La Esperanza. Bei Unterbringung in einer Polizeiwache ist im
Normalfall kein Handeln von Konsulat oder Anwälten nötig, da der Inhaftierte nach richterlicher Entscheidung meist kurzfristig wieder entlassen wird, z.T. mit Auflagen/Pass-Hinterlegung.
Quelle:
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Àngel Hernández Hernández, Honorarkonsul
Urbanización Jardines La Quintana
Calle Guillermo Rahn, 4, locales 5-6
38400 Puerto de la Cruz
Telefon (0034) 922 24 88 20, Fax (0034) 922 15 15 55
Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr
Amtsbezirk/Konsularbezirk: Insel Teneriffa
Übergeordnete Auslandsvertretung: Konsulat Las Palmas de Gran Canaria.
http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/03-las-palmas/honorarkonsuln/HK_20TEN.html