Anmeldung und Residencia

Alle Angaben hier beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann ich keine Garantie übernehmen. 12.04.2025

Anmeldung

Wenn Sie bisher keinen Wohnsitz auf den Kanaren haben, musst man sich spätestens nach 3 Monaten vor Ort beim Rathaus (Ayuntamiento) wohnlich anmelden. Das bedeutet, dass man eine Meldeadresse benötigt. Diese kann auch nur der Zweitwohnsitz sein. Die Anmeldung nennt sich Empadronamiento und ist schnell gemacht. Man bekommt dann eine Anmeldebestätigung und dies bedeutet aber nicht, das man Steuerpflichtig vor Ort ist.

 

Mit der Anmeldung werden lediglich alle Ausländer erfasst, die sich länger als drei Monate auf den Kanaren befinden, also auch Langzeiturlauber.

Die Residencia

Ab wann muss ich die Residencia beantragen?

 

Wenn Sie planen, dauerhaft oder für längere Zeit auf den Kanaren zu leben, muss man innerhalb der ersten 3 Monate nach Einreise die Residencia beantragen. Mit der Residencia meldet man offiziell seinen Erstwohnsitz auf den Kanaren an. Nach der Beantragung erhält man eine grüne Karte, das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“. Diese Bescheinigung bestätigt die Registrierung als Einwohner (Residente) im zentralen Ausländerregister. Spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung der Residencia ist klar, dass man dauerhaft auf den Kanaren bleibt und dann musst man sich auch in Deutschland abmelden. 

 

Wer muss nach Art.7 Real Decreto 240/2007 und Art.1 Orden PRE/1490/2012 die Residencia in Spanien beantragen?

 

Bürger der EU, von Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen, die für eine Zeit von mehr als 3 Monaten in Spanien wohnen.

 

Was sind die Voraussetzungen nach Art.7, Abs.1 Real Decreto 240/2007 für die Residencia?

 

Eine dieser folgenden Bedingungen müssen Sie erfüllen:

 

Das Ausüben einer selbständigen Arbeit in Spanien oder einer nicht selbständigen Arbeit.

 

Bei Ausüben keiner Tätigkeit in Spanien sind folgende Punkte zu erfüllen: 

 

Genügend finanzielle Mittel für sich selbst und Ihre Familienangehörigen und der Besitz einer umfassenden Krankenversicherung, abgeschlossen in Spanien oder in einem anderen Land, welche für die Deckung in Spanien während der Aufenthaltsdauer sorgt. 

 

oder

 

wenn Sie ein Student sind, der an einem anerkannten Bildungszentrum eingeschrieben ist, um dort zu studieren oder dort eine Berufsausbildung machen will. Wichtig aber das

Sie über eine umfassende Krankenversicherung (öffentlich oder privat) verfügen und man eine Erklärung abgibt, dass er man genügend finanzielle Mittel für sich und seine Familienmitglieder verfügt.

 

oder

 

man ist ein Familienangehöriger aus einem EU-Land, der den EU-Bürger, der die vorigen Bedingungen erfüllt, begleitet oder ihm nachzieht.

 

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie das Recht auf Aufenthalt in Spanien für eine Periode von mehr als 3 Monaten und können somit die Residencia in Spanien beantragen. Art. 1, Orden PRE/1490/2012

 

Welche Familienangehörigen haben auch das Recht, die Residencia in Spanien zu beantragen?

 

Wie bereits oben erwähnt haben dieses Recht die Familienangehörige aus einem EU-Land. Wenn sie den EU-Bürger nach Spanien begleiten oder ihm nachziehen und sofern der EU-Bürger die Voraussetzungen für die Residencia erfüllt.

 

Wann muss ich den Antrag stellen bzw. wann ist die Antragsfrist?

 

Es gilt eine Frist von 3 Monaten ab dem Datum der Einreise nach Spanien, dann müssen Sie persönlich einen Antrag auf Eintragung als „residente“ stellen.

 

Wo muss man den Antrag zu stellen?

 

Bei der zuständigen Ausländerbehörde („Oficina de Extranjería“) oder bei einer Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“) in der Provinz, wo Sie wohnen.

 

Was kostet die Residencia?

 

12 € für das Jahr - Stand 2024.Die Abwicklung der Bezahlung diese Gebühr erfolgt mittels des Formulars: Modelo de tasa 790 Código 012 („Reconocimientos, Autorizaciones y Concursos“). Die Schritte dazu sind oft in den verschiedenen Bezirken anders.

 

Ich empfehle dazu sich Rat bei einer Gestoria zu holen und auch bei

Sprachproblemen ist ein Begleitung ratsam.